bei Kontakten bereits eine Art Steuerauswahl treffen können
Bei manchen Lieferanten (Rechtsanwälte/ Behörden/ Gerichtsvollzieher usw.) fällt generell nie Steuer an. Es wäre gut, wenn man bei der Anlage eines solchen Lieferanten in den Voreinstellungen bereits einstellen könnte, dass quasi so gut wie nie Steuer anfällt. D.h. wenn man in der Belegerfassung diesen Lieferanten auswählt, müsste Lexoffice gleich auf die Voreinstellung 0% Steuer zurückgreifen.
Allerdings müsste natürlich trotzdem die Möglichkeit bestehen bleiben, es ggf. auf 19% Steuer umzustellen bei Bedarf.
Aber die Grundeinstellung müsste quasi bei diesen Lieferanten dann 0% Steuer sein.
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