Verbuchung von Genossenschaftsanteilen
Wir haben zwei Firmenkonten bei einer Genossenschaftsbank - dafür mussten zwangsläufig Anteile erworben werden.
Diese Anteile werden eigentlich (im SKR03) auf 0570 erfasst. Dieses Konto gibt es aber nicht - deswegen muss zwangsläufig auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden, was fachlich völlig falsch ist.
Das man keine neuen Konten auf Basis des gewählten Kontenrahmens anlegen kann ist ein riesiger Nachteil von Lexoffice.
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