Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung
Seit dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung über BEA zu übermitteln. Die Umsetzung der Möglichkeit wird immer wieder nach hinten verschoben.
Bitte schaffen Sie die Möglichkeit.
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daniel kommentierte
Die Funktion wurde bereits vor Monaten angekündigt und ist immer noch nicht umgesetzt. Das SV-Meldeportal ist mittlerweile kostenpflichtig, sodass uns jetzt unnötige Zusatzkosten entstehen. Auf Nachfrage teilte uns die Agentur für Arbeit mit, dass die BEA-Funktion in jedem Lohnabrechnungsprogramm verfügbar sein sollte.
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anonym kommentierte
Der Weg über das SV-Meldportal ist sehr langwierig und kompltziert.
Eine direkte Erstelllung mitt Versand von Arbeitsbescheinigungen in Lex Lohn wäre höchst erfreulich und würde viel Zeit und Nerven sparen -
anonym kommentierte
Wäre echt Sehr sinnvoll.....
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anonym kommentierte
Wenn man die Arbeitsbescheinigung (BEA) nach Austritt des Mitarbeiters und zugleich nach Bedarf, direkt an die Agentur für Arbeit senden könnte, wäre das eine super Erleichterung, und somit wären andere Portale nicht nötig.
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anonym kommentierte
Wäre sehr sinnvoll.