Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung
Seit dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung über BEA zu übermitteln. Die Umsetzung der Möglichkeit wird immer wieder nach hinten verschoben.
Bitte schaffen Sie die Möglichkeit.
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