Dienstleistungsanteil bzw. Lohnkosten auf Rechnung automatisch ausweisen
Kunden können nach §35 a EStG grundsätzlich Aufwendungen für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen.
Begünstigt sind dabei reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
Der Lohnanteil muss allerdings zwingend auf der RE extra ausgewiesen werden - dies geschieht bei lexoffice leider derzeit nicht automatisch.
Der Anteil muss aufwändig per Hand errechnet (brutto und netto) und in den Bemerkungen am Schluss eingefügt werden.
Ein Kunde hat das Recht auf eine ordentliche Rechnung, der diesen Ausweis beinhaltet - auch nachträglich = nochmals Aufwand.
lexoffice kann die Belegpositionen nach Service und Produkt splitten. Jede als Service gespeicherte Position ist also eine Dienstleistung und wird extra erfasst.
Es würde viel Aufwand und Zeit sparen, wenn lexoffice die Summe aller "Services" zusammenzählen und in die Nachbemerkungen oder ein extra Feld als Brutto- und Nettobetrag schreiben würde.
Für fast alle Fakturaprogramme der Handwerksbranche ist das schon viele Jahre Gang und Gäbe.
Auch lexware kann das - es ist nicht nachvollziehbar, warum, lexoffice das nicht macht.
Bitte stimmen Sie für diese Idee, vielen Dank.
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anonym kommentierte
Diese Ausweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es sollte als weiteres Feld bei Produkt / Service vorhanden sein. Bei einem Rechnungsprogramm muss es ein Pflichtfeld sein.
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anonym kommentierte
Es sollte für die Programmierer ein leichtes sein in der Rubrik Produkt/Service anlegen, ein weiteres Feld mit Lohn anzulegen, welche dann am Ende einer Rechnung ausgewiesen wird. Das Programm (aktuell) entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
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anonym kommentierte
Als Handwerksunternehmen würde ich gerne automatisch die angefallenen Montagekosten ausweisen können so wie sie es auch bei lexware anbieten.
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Handwerksbetrieb Koy kommentierte
Da diese Ausweisung gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte jedes Buchhaltungs – Rechnungssystem diese Möglichkeit beinhalten. Daher wäre hier eine Erweiterung in diesem Bereich zwingend erforderlich.
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anonym kommentierte
Genau so sehe ich das auch. Es ist dann auch leichter für den Kunden, die Gesamtsumme der Dienstleistung und die Gesamtleistung der Produkte zu unterscheiden.
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anonym kommentierte
Halte ich für sehr wichtig, zumal ihr ja bei den Produkten zwischen Service und Material unterscheidet. Eine einzelne Ausweisung sollte da ja dann schnell umsetzbar sein?!
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Dickgießer kommentierte
Als Dienstleistungsunternehmen / Handwerksunternehmen müssen wir die Lohnkosten auf der Rechnung separat ausweisen. Wir wünschen uns, dass dies auf der Rechnung automatisch erfolgt, bzw. wählbar ist, dass es erfolgen kann.