Keine Dopplung von Rechnungspositionen aus Angebotspositionen
Wenn ein Angebot aus verschiedenen Positionen besteht, das sodann sukzessive als Rechnung gestellt werden soll, muss man bislang wissen, was man schon in Rechnung gestellt hat.
Es wäre toll, wenn man bei Folgerechnungen die Positionen nicht mehr vorgeschlagen bekommt, die schon abgerechnet wurden.
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