Anbinden von Belegen eines Finanzdienstleisters zu der Rechnung.
Wenn über einen Finanzdienstleister abgerechnet wird, bekommt man einen (um die Gebühren des Finanzdienstleisters) reduzierten Zahlungseingang. Den Beleg des Finanzdienstleisters müsst man mit der Ausgangsrechnung verknüpfen können
In diesem Zusammenhang sollte der Zahlungseingang gesplittet gebucht werden können (reduzierter Zahlungseingang + Gebühren des Finanzdienstleisters = Betrag der Ausgangsrechnung)
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