Umsatzsteuerfreie Rechnungen ohne Steuerinformationen
Es wäre schön, wenn umsatzsteuerbefreite Rechnungen an staatliche Organisationen im Ausland möglich wären, wie zB die EU als Auftraggeber. Diese ist gemäß Art. 3 Protokoll 7 zum AEUV von der VAT befreit. Dasselbe gilt wegen § 4 Nr. 7 S. 1 lit. d) UStG. Derartige Institutionen selbst haben allerdings keine Steuernummer oder VAT-ID, die man bei den Kontaktdaten hinterlegen kann, sodass deshalb eine entsprechende Rechnung nicht über lexoffice erstellt werden kann.
Ich musste deshalb einen händischen Beleg erstellen, was nicht immer praktikabel ist.
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