Umsatzsteuerfreie Rechnungen ohne Steuerinformationen
Es wäre schön, wenn umsatzsteuerbefreite Rechnungen an staatliche Organisationen im Ausland möglich wären, wie zB die EU als Auftraggeber. Diese ist gemäß Art. 3 Protokoll 7 zum AEUV von der VAT befreit. Dasselbe gilt wegen § 4 Nr. 7 S. 1 lit. d) UStG. Derartige Institutionen selbst haben allerdings keine Steuernummer oder VAT-ID, die man bei den Kontaktdaten hinterlegen kann, sodass deshalb eine entsprechende Rechnung nicht über lexoffice erstellt werden kann.
Ich musste deshalb einen händischen Beleg erstellen, was nicht immer praktikabel ist.
12
Stimmen
