Individuelle USt-Regelung ermöglichen
Wir hatten im letzten Jahr 1/3 Einnahmen, die nicht umsatzsteuerpflichtig waren. Deshalb können wir in diesem Jahr von der Vorsteuer nur 2/3 abziehen. In anderen Buchhaltungsprogrammen kann in einem solchen Fall eine individuelle USt.Regelung erstellt werden.
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Soe kommentierte
Aktuell kann ich USt-freie Einkünfte (Courtagen, Heilbehandlungen, etc.) nicht korrekt erfassen.
Sondern muss über eine Ausgabenminderung anlegen auf die Kategorie "Kosten der Warenabgabe" (! bei Beratungsleistung). Das ist leider völlig sinnfrei (auch wenn hierdurch ggf. eine korrekte USt Meldung - für die paar USt-belasteten Einnahmen) erfolgen könnte.
Mein StB rauft sich die Haare, da ihm das seine Arbeit NICHT erleichtert, da er umbuchen muss (bei ca. 2.000 Buchungen pro Jahr doch keine kleine Hausnummer)...