Umsatzsteuerregelungen anlegen
Es wäre gut, wenn man Umsatzsteuerbefreiungen mit jeweiliger Rechtsgrundlage (bspw. § 4 ... UStG) anlegen könnte und bei den jeweiligen Services oder Produkten dann diese bei der Umsatzsteuer auswählen könnte. Auf den Rechnungen sollte dann ein vorher editierbarer Text bei der Umsatzsteuerausweisung unten im Rechnungsblock auftauchen, wie zum Beispiel "Umsatzsteuerfreie Leistungen gem. § ... UStG" statt dem einfachem USt 0 %.
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