Lohnabrechnung Nettoabzug für vom Arbeitgeber bezahltes JobTicket
Aktuell kann das Jobticket nicht korrekt verbucht werden, wenn es vom Arbeitgeber bezahlt wird. Dazu müsste das JobTicket in der Lohnabrechnung "aufddiert" werden und dann als Nettoabzug vom Lohn wieder vom Netto abgezogen werden.
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