Mutterschutzlohn
Hallo,
es geht um den Mutterschutzlohn - nicht zu verwechseln mit Mutterschaftsgeld.
Der Mutterschutzlohn wird gezahlt, wenn einer schwangeren MA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird (entweder ärztlich oder durch den Arbeitgeber).
Hier muss dann der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft gezahlt werden.
Lexoffice kann dies nicht darstellen. Hier wird "einfach" nach den Stammdaten berechnet, wie viel die AN gearbeitet hätte. Katastrophe, da gesetzlich nicht korrekt und dementsprechend würde die U2-Erstattung fehlerhaft sein.
Dies muss wirklich DRINGEND geändert werden! Auf lexoffice.de/lohn heißt es:
"Rechtssichere Lohnabrechnung: Intuitiv in der Bedienung, geeignet für Anwender ohne Vorkenntnisse in der Lohnbuchhaltung."
Der Satz müsste sonst gestrichen werden...