Erlaube "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" für Verkäufe nach Deutschland aus Lagern in anderen EU-Ländern.
Erlaube "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" für Verkäufe nach Deutschland aus Lagern in anderen EU-Ländern.
Wenn Ihr Unternehmen OSS-registriert ist und Sie Ihre Produkte in Lagern außerhalb Ihres Sitzlandes in anderen EU-Ländern (Amazon CEE oder Pan EU) lagern, DANN sollten alle Verkäufe in Ihr Sitzland in Ihre OSS-Meldung gehen, und diese sollte als "Fernverkäufe in EU-Land steuerpflichtig" kategorisiert werden.
Aber Lexoffice lässt dies nicht zu.
Ein Beispiel: Sie verkaufen ein Produkt aus Ihrem Lager in Polen an einen deutschen Kunden. Die Mehrwertsteuer sollte nicht auf Ihrer UmStVA für Deutschland deklariert werden, sondern in Ihrer OSS-Meldung erfasst werden.
"Fernverkäufe aus dem EU-Ausland nach Deutschland müssen selbstverständlich über den One Stop Shop gemeldet werden und nicht mehr über die lokale Umsatzsteuer-Voranmeldung."
https://www.taxdoo.com/de/blog/korrektur-fernverkaeufe-deklaration-doppelt-oss-und-va/