Automatisierte Meldung der Rentenversicherungsbeiträge an die berufsständischen Versorgungswerke
Im Unterschied zur automatisierten Meldung der Rentenbeiträge kann Lexoffice bisher die Beträge nicht an die berufsständischen Versorgungswerke (wie z.B. die Ärzteversorgung) übermitteln. Hierdurch müssen die Beiträge recht umständlich jeden Monat via sv.net manuell an das Versorgungswerk übermittelt werden. Sehr wünschenswert wäre die Möglichkeit einer automatisierten Meldung an das Versorgungswerk in Analogie zur in Lexoffice eingerichteten Meldung an die Deutsche Rentenversicherung. Seitens der Ärzteversorgung sind die technischen Voraussetzungen hierfür („DEÜV-Meldung“) gegeben.
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