U1 Erstattung nach Arbeitstagen
In dem Modul Lohn & Gehalt gibt es nur die Möglichkeit die Erstattung U1 nach Kalendertagen abzurechnen. Obwohl bei den Mitarbeiterstammdaten die jeweiligen Arbeitstage und Arbeitsstunden eingetragen werden, wird dies bei dem automatisch erstellten U1 Erstattungsantrag nicht berücksichtigt.
Dies hat dann zur Konsequenz das bei einem Mitarbeiter, welcher nur an einem Arbeitstag in der Woche arbeitet, nur 1/5 des Erstattungsbetrages berechnet wird.
Somit muss der Umweg über eine manuelle Stornierung bei SV-Net und ein neuer Antrag bei SV-Net gegangen werden. Zuvor muss zudem die Datensatz ID beim Support angefragt werden.
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anonym kommentierte
Ich habe heute dasselbe Problem gemeldet. Lohnfortzahlung mit Arbeitstagen berechnen. Obwohl dies bei anderen Lohnprogrammen Standard ist und eine legale Art findet Lexoffice keine Notwendigkeit dies zu ändern. Ich kann es nicht glauben dass dies für einen Arbeitggeber nicht wichtig ist. Mit dem Geld das ich mir schon gespart habe indem ich die Krankheitstage nur über SV Net gemeldet habe, hätte ich einen Steuerberater die Löhne berechnen lassen können. Die Ideensammlung habe ich erst heute zum erstenmal gesehen. Die müsste viel öffentlicher gemacht werden. Ich glaube dass in der Ideensammlung nur die unzufriedenen Kunden landen.