Nicht jeder soll Einblick in die Umsatzzahlen haben.
Ein Mitarbeiter welcher in der Aufmaß- und Angebotsabteilung Arbeitet und Angebote schreibt, muss auch zwingend Zugriff auf Bankdaten und Umsatzlisten haben und Gesamtumsatz der Firma haben.
Hier wäre es wirklich nicht schlecht, man könnte hier bestimmen wer Zugriff hat und wer nicht.
mit sonnigem Gruß
M. Novotny
Hallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
in der Benutzerverwaltung stehen Ihnen verschiedene Rechte zur Verfügung. Wenn Sie nur das Recht “Belege, Kontakte & Produkte” vergeben, verhindert das einen Einblick des Benutzers in die Buchhaltung – Belege können erstellt und erfasst werden.
Viele Grüße aus Freiburg
Daniel@lexoffice Team
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Marc kommentierte
Das ist richtig nur kann meine Mitarbeiterin dann nicht die Eingangsrechnungen Buchen.
Ich würde gern meine Mitarbeiterin alles Buchen lassen. Nur die Bezahloption wann ich was bezahle, das möchte ich im Controlling selber behalten. Auch die Umsatzzahlen möchte ich nur im Controlling haben.
Vielleicht könnte man den Punkt Buchhaltung in Buchhaltung und Controlling aufspitten.