Nicht jeder soll Einblick in die Umsatzzahlen haben.
Ein Mitarbeiter welcher in der Aufmaß- und Angebotsabteilung Arbeitet und Angebote schreibt, muss auch zwingend Zugriff auf Bankdaten und Umsatzlisten haben und Gesamtumsatz der Firma haben.
Hier wäre es wirklich nicht schlecht, man könnte hier bestimmen wer Zugriff hat und wer nicht.
mit sonnigem Gruß
M. Novotny

Hallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
in der Benutzerverwaltung stehen Ihnen verschiedene Rechte zur Verfügung. Wenn Sie nur das Recht “Belege, Kontakte & Produkte” vergeben, verhindert das einen Einblick des Benutzers in die Buchhaltung – Belege können erstellt und erfasst werden.
Viele Grüße aus Freiburg
Daniel@lexoffice Team
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Alexander Graef kommentierte
Es wäre schön, wenn nicht alle Mitarbeiter, die Belege erstellen könnnen oder die Kasse verwenden können, auch Übersicht über Umsätze und Kontostände haben. Es muss ja nicht jeder "normale" Mitarbeiter sehen, wie hoch mein "Überschuss" ist.
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Marc kommentierte
Das ist richtig nur kann meine Mitarbeiterin dann nicht die Eingangsrechnungen Buchen.
Ich würde gern meine Mitarbeiterin alles Buchen lassen. Nur die Bezahloption wann ich was bezahle, das möchte ich im Controlling selber behalten. Auch die Umsatzzahlen möchte ich nur im Controlling haben.
Vielleicht könnte man den Punkt Buchhaltung in Buchhaltung und Controlling aufspitten.