Differenzbesteuerung UStG §25A
Verkaüfe, deren Einkauf einem Privatankauf (Gebrauchtwaren) zugrunde liegen, unterliegen der Differenzbesteuerung UStG § 25A.
Es wäre sehr gut, diesen Zusatz bei den Steuersätzen einzupflegen.
Der Steuersatz kann in der Rechnung auf 0 gesetzt werden. Gegenüber der Steuer muss dann anschließend in der Buchführung die Gesamtsumme abzüglich der Ankaufsumme aufgesplittet werden.

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anonym kommentierte
Bitte hinzufügen.. für viele Unternehmer wäre das perfekt!
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anonym kommentierte
wichtig für jeden Gebrauchtwarenhandel, von Rasenmähern bis zu Supersportwagen und Yachten.
Wenn ich ein Produkt ohne MwSt einkaufe - Auto von Privat bespielsweise - und es dann als Händler wiederverkaufe, muß ich die MwSt nur auf den erzielten Ertrag bezahlen. Dafür gibt es die Differenzbesteuerung. Auch Workarounds sind laut lexoffice bisher nicht machbar. So wird das Ergebnis immer um den mit MwSt belegten Gewinn verfälscht.
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syda.kfzteile kommentierte
Seit paar Jahren benötigen die Nutzer Differenzbesteuerung und die machen gar nichts? hmmmm also für mich auch kein Grund dies zu Abo zu nehmen wenn ich es nicht buchen kann, schade
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anonym kommentierte
Bitte die obengenannte Funktion mit aufnehmen.
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anonym kommentierte
wie ist der Stand aktuell? Wie gebe ich den Beleg ein?
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anonym kommentierte
Hallo lexoffice Team,
ich würde mich sehr freuen, wenn man die Möglichkeit hätte auch Rechnungen gemäß § 25a UstG Differenzbesteuerung zu erstellen. Denn dann könnte mann zusätzlich viel Zeit sparen und bequem arbeiten.
Für Ihre Umsetzung bedanke ich mich im Voraus.
MfG
Belsch
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karsten kommentierte
Geht das inzwischen?
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anonym kommentierte
Wie ist denn der Stand zu dem Thema, auch ich benötige die Diff dringend!
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anonym kommentierte
Ich benötige die Differenzbesteuerung dringendst!!!
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anonym kommentierte
Wäre es nicht möglich für die Zukunft, eine einfache Art der Differenzbesteuerung nach diesem Vorbild zu integrieren: https://sevdesk.zendesk.com/hc/de/articles/208381049-Differenzbesteuerung
Scheint doch eine einfache und praktikable Lösung zu sein, für ein Problem welches wohl viele Nutzer mit Lexoffice haben.
Viele Grüße
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anonym kommentierte
Man könnte einfach die Differenz auf Erlöse 19% o.ä. umbuchen. aber umbuchungen scheinen mir auch nicht sehr innovativ darzustellen.
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A G kommentierte
Bitte Dringend Hinzufügen!!!!!!!
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anonym kommentierte
Diese Funktion wird dringend benötigt inkl. Diffenrenzbesteuerung im Pool-Verfahren!
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anonym kommentierte
Diese Funktion ist sehr dringend nötig und ein absolutes Ausschlusskriterium für die Software wenn dies nicht möglich ist!
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info kommentierte
Brauche diese Funktion auch dringend! Sollte Standard sein.
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anonym kommentierte
Ist denn bald damit zu rechnen? Wir brauchen es dringend!
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anonym kommentierte
Wir benötigen diese Funktion dringend!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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anonym kommentierte
Ich bin ein neuer Reiseveranstalter und werde auch die Differenzbesteuerung/Margenbesteuerung laut EU Umsatzsteuerrecht anwenden. Daher ist es für mich ungemein wichtig, dass lexoffice diese Besteuerung unterstützt. Ansonsten muss ich mir eine Alternative suchen, was im Prinzip sehr schade wäre.
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anonym kommentierte
Die Funktion der Differenzbesteuerung nach §§ 25 und 25a UstG ist wirklich ein absolutes muss
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anonym kommentierte
Ich denke, dass sich viele Nutzer diese Funktion wünschen würden.