Dauerfrist-Verlängerung einreichen
Mit meiner alten Buchhaltungslösung konnte ich mit 2 Klicks die Dauerfristverlängerung beantragen (1/11 der Vorjahreswerte berechnen und per ELSTER versenden).
Bei Lexoffice gibt es leider nichts dergleichen, hier scheint man manuell eine ELSTER-Meldung zur Dauerfrist-Verlängerung einreichen zu müssen...
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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uwe kommentierte
Bitte umsetzen. So viel Aufwand sollte das nicht sein, da die USt. VA Daten ja vorliegen und durch 11 teilen und absenden sollte auch nicht das Thema sein.
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anonym kommentierte
Das sollte eigentlich Standard sein - vielen Dank
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anonym kommentierte
Ich würde mir soetwas auch wünschen!
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anonym kommentierte
Das wäre sehr dringend notwenig, bitte umsetzen.