Produkt / Service als durchlaufenden Posten buchen
Ein Teil von Dienstleistungen wird im Namen vom Kunden durchgeführt. Das Unternehmen fungiert lediglich als Vertreter mit Vollmacht des Kunden. Diese Dienstleistungen werden 1-zu-1 in die Rechnung übernommen und üblicherweise als "durchlaufender Posten" gebucht (nicht Teil des Umsatzes).
Es wäre wünschenswert, wenn Lexoffice die Möglichkeit anbietet ein Produkt oder Service als durchlaufenden Posten zu definieren, so dass die Beträge automatisch entsprechend verbucht werden und nicht zu den Einnahmen gezählt werden.
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anonym kommentierte
Momentan behelfen wir uns mit einer Position die "Durchlaufende Posten" unter der wir dann alle durchlaufenden Posten mit Mwst 0% aufführen. Das ist für den Kunden verständlich. Allerdings werden diese Posten nicht automatisch verbucht. Das ist sehr schade und führt zu mehr Arbeit auf Seiten des Steuerberaters.
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anonym kommentierte
Eine Funktion, wo man bei dem Produkt einfach eine Art der Einnahme hinzufügen kann, welche bei der Zahlungserfassung automatisch übernommen würde, wäre denke ich die schnellste, einfachste und sinnvollste Lösung!
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anonym kommentierte
Bei lexware Büroeasy kann ich in der Rechnung einen Durchlauenden Posten mit abrechnen, diese Position wird automatisch in Durchlaufende Posten gebucht nach bezahlung. Jetzt muss ich eine Externe Rechnung schreiben und als Beleg erfassen, sehr umständlich! Das muss mit aufgenommen werden! Nicht nur die Auswahl Steuer und Steuerfrei, sondern auch Durchlaufender Posten.
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anonym kommentierte
Beim Anlegen eines Beleges sollte es eine Funktion geben, den Beleg einem Kunden zuzuordnen, damit man die Belege (Auslagen, wie z.B. Reisekosten) automatisch bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt und abrechnen kann.
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donecker kommentierte
Ich sehe auch als wichtig an, durchlaufende Posten für in der Rechnung enthaltene Gebühren zu fakturieren.
Sonst muss man es immer wieder manuel umbuchen, da sonst die Ust. nicht stimmt bzw. es Rückfragen zu umsatzsteuerfreien Leistungen gibt.
Gruß
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anonym kommentierte
Ich bin Rechtsanwalt und möchte auf die kostenintensive Anschaffung eines Anwaltsprogramms verzichten, da es für meinen Tätigkeitsbereich auch nicht zwingend notwendig ist.
In der Regel kann ich nach Stundensatz oder pauschal abrechnen.
Bei einigen Mandanten und bei Amts-/Gerichtsverfahren ist gleichwohl Abrechnung nur nach gesetzlicher Gebührenordnung (RVG) möglich und zusätzlich sind u.U. bei Gerichten/Behörden Gerichtskosten/Amtsgebühren vorab einzubezahlen. Letztere sind im Endeffekt durchlaufende Posten ohne MwSt.-Satz, da kein Honorar.
Bei einer solchen Rechnung würde ich also wie folgt abrechnen:
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Honorarpositionen, evtl. aufgegliedert nach RVG-GebührenpositionenZwischensumme netto
+ MwSt
Zwischensumme brutto
Gerichtskosten
Endsumme
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Das lässt sich derzeit in Lexoffice nicht darstellen. Abhilfe täte hier Not.Ich muss das derzeit in getrennten Rechnungen lösen.
Honorar einerseits, Gerichtskosten andererseits.
Absolut sinnvoll wäre dabei auch eine größere Gestaltungsmöglichkeit bei den einzelnen Rechnungspositionen und die Anlage mehrerer Rechnungsvorlagen!!
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anonym kommentierte
Auch für uns ist diese grundlegende Funktion enorm wichtig und leider ein Showstopper wenn sie nicht Zeitnah zur verfügung steht!
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anonym kommentierte
Wirklich wichtig!!!
Andere können das auch schon. -
anonym kommentierte
Wäre mir ebenfalls wichtig, dass dies möglichst bald umgesetzt wird. Ist hierzu irgendetwas in Planung?
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und vorschlagen, es dem Benutzer zu ermöglichen, beliebige, eigene Unterkonten anzulegen. Diese sollten dann spezifischen Produkten / Dienstleistungen individuell zugeordnet werden können, sodass beim Verkauf die Erträge auf das benutzerdefinierte Konto gebucht werden.
Unterkonten wären auch für die Ausgaben sinnvoll, wie z.B. bei mehreren Telefonverträgen / Fahrzeugen oder ähnlichem, sodass die Kosten leichter aufgeschlüsselt werden können und nicht alle vermischt auf nur einem Konto landen.
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anonym kommentierte
...schliesse mich an. Bin gerade über das Problem gestolpert, dass ein durchlaufender Posten nicht in den Kosten erscheint, aber bei den Einnahmen. Das hebt die Steuerlast!!!!
Wann wird es möglich, dies bei der Rechnungsstellung entsprechend zu berücksichtigen?
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anonym kommentierte
Ich habe das gleiche Problem. Wie kann ich das lösen?
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anonym kommentierte
Und wann wird das umgesetzt?????