Aufteilung der Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1a, Abs. 1b oder Abs. 2 UStG bei gemischten Umsätzen
Schade, kann nach wie vor keine nicht abziehbare Vorsteuer umbuchen und muss dass jetzt manuell in der Offline-Welt vornehmen. Klasse!
Beispiel:
20.000 € Umsatzerlös m. 19 % Umsatzsteuer (66,7 %)
10.000 € Umsatzerlös von der Umsatzsteuer befreit (33,3 %)
30.000 € Gesamtumsatzerlös (100 %)
vereinfacht dargestellte Aufteilung der Vorsteuer am Jahresende:
3.500,00 € aufzuteilende Vorsteuer (100 %)
2.334,50 € abziehbare Vorsteuer (66,7 %)
1.165,50 € nicht abziehbare Vorsteuer, jedoch Betriebsausgabe (33,3 %)
Damit wird zum einen die EÜR und zum anderen die USt-Erklärung fehlerhaft.
Vorschlag: Unbedingt manuelle Umbuchungen ermöglichen oder einen aufteilbaren Vorsteuerschlüssel anlegen lassen. Spart dem Nutzer Geld für die Umbuchungen durch den Steuerberater.
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BACKSTAGE ENGINEERING kommentierte
Wird bei Haufe auch schön beschrieben:
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anonym kommentierte
Als Coach und Dozent an Bildungsträgern muss ich umsatzsteuerfreie Rechnungen stellen. Jetzt verlangt mein Finanzamt die Korrektur der Vorsteuer um den Anteil, der sich aus den steuerfreien Umsätzen ergibt.
Wie kann ich hier diese verdammte Buchung machen? Mein Steuerberater hat schon vorsorglich eine satte Nachforderung vom Finanzamt angekündigt. Plus Säumnis- und Verspätungszuschläge natürlich.
Wenn ich sehe, dass das hier schon seit 2017 ein Thema ist, könnte ich sowas von ...
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anonym kommentierte
Habe das selbe Problem. Hatte Lexoffice in den vergangenen Monaten getestet. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater ebenfalls die Vorsteuer anteilig korrigieren. Da dies nicht geht, werde ich wohl auf ein festplattenbasiertes Buchhaltungssystem zurückgreifen müssen. Es gruselt mich jetzt schon. Die Arbeit in Lexoffice über Tablet oder Handy ist einer DER tollen Punkte an Lexoffice und fällt dann weg. Bitte dringend ändern. VG
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anonym kommentierte
Bin ich der Einzige, der das Problem hat oder ist die Umsatzsteuer zu unwichtig? Als Freelancer mit gemischten Umsätzen (hauptsächlich 19 %, hin und wieder aber auch USt-befreit) bin ich dazu verpflichtet, die Vorsteuer anteilig zu korrigieren und als Betriebsausgabe zu buchen.
Mein Finanzamt hat erst vor kurzem bei mir nachgehakt, ob ich auch alles richtig verarbeitete. Da ich mit Lexware in der Offline-Welt arbeite, konnte ich das auch alles korrekt nachweisen.
Nun will ich irgendwann doch endlich gern auf Lexoffice umsteigen, um die Prozesse noch einfacher und zeitnaher zu haben. Leider klappt das solange nicht, wie ich die Vorsteuer nicht korrigieren kann.
Und bitte nicht auf den Steuerberater verweisen. Lexoffice muss das auch ohne meinen Steuerberater hinbekommen.
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anonym kommentierte
Dieses Problem haben wir auch und konnen somit nie eine USt.-Erklärung über Lexoffice nutzen.
Hier sollte schnellsten eine Lösung kommen. -
anonym kommentierte
Kann leider nicht nachvollziehen, wann dieser Beitrag eingestellt wurde, sollte aber hurtig umgesetzt werden!