Mahnung mit Rechnungsdatum
Auf der Mahnung muss das Rechnungsdatum und nicht das Leistungsdatum angegeben sein.
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anonym kommentierte
Ich finde auch das die Mahnungen für den Kunden nicht optimal sind. Der Kunde sieht ja auf der Mahnung nicht mal das Datum der ursprünglichen Rechnung. Er kann das ja nur anhand der Rechnungsnummer und oder den Rechnungsposten zuordnen.
Es sollte doch zumindest auf der Mahnung ersichtlich sein von wann die Rechnung war. -
anonym kommentierte
Das Ablaufdatum bei den Belegen gefällt mir recht gut. Es zeigt an, wie lange die Rechnung schon überfällig ist. Wenn ich jedoch die Rechnung zu einer Mahnung mache, wird das Datum nicht korrigiert. Es sollte doch dann wieder entsprechend Zeit vergehen, bis die Mahnung auch überfällig ist. Dies sollte irgendwie ersichtlich sein. Ansonsten ist es für mich zu unübersichtlich auf den ersten Blick festzustellen, welche Rechnung schon gemahnt wurden und welche nicht.