Angabe Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
Es sollte bei der ELSTER-Übertragung der Umsatzsteuer auch die Möglichkeit bestehen Sondervorauszahlungen, die man für eine Dauerfristverlängerung nach dem 1/11-Prinzip geleitstet hat, zur Verrechnung anzugeben.

Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
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Andreas kommentierte
Die Übertragung der USt-Voranmeldung klappt mit Lex-Office wirklich gut, aber für die Sondervorauszahlung muß ich jetzt wieder mich durch das Elster quälen. Das sind Funktionen die auch ein einfaches Programm beherrschen muß! Wäre schön, wenn es nächstes Jahr funktionieren würde.
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Thierry R. kommentierte
Die entsprechende Zahlung/Buchung im Frühjahr sollte einfach automatisch in Dezember in Elster in der entsprechende Kategorie/Zeile auftauchen (da es die Buchungskategorie "Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11" bzw. "Sondervorauszahlung" bereits für die Zahlung an sich gibt). Ich werde dieses Jahr also die USt-Voranmeldung für Dezember ausnahmsweise nicht mit LexOffice, sondern via ElsterFormular übermitteln. :-(