Kumulierte Rechnung/Abschlagsrechnungen
Da ich öfter mit Öffentlichen Auftraggebern arbeite benötige ich für ein Projekt mit mehreren Zwischenrechnungen eine Kummulierte Rechnung.
Das heißt, das es mehrere Zwischenrechnungen je nach Baufortschritt gibt und diese in in einer Übersicht zu einer Kummulierten Rechnung nach VOB zusammengefasst werden. Darin sind dann die gestellten Rechnungen und Zahlungen enthalten und der dazugehörige zu zahlende Restbetrag.
Kann man das in Lexoffice einarbeite? Ich wäre sehr erfreut.
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anonym kommentierte
man kann keine kumulierten Rechnungen schreiben
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anonym kommentierte
Diese Funktion sollte dringend umgesetzt werden!
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anonym kommentierte
Wird bei uns auch ganz dringend benötigt!!!!
Hat jemand eine Idee, wie ich es in lexoffice umsetzen kann? -
anonym kommentierte
Das würde ich sehr begrüßen! Hoffe es wird bald umgesetzt. Immerhin ist dies seit 2016 ein Kundenwunsch.
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anonym kommentierte
Wir brauchen diese Funktion auch! Behelfen uns momentan auch "händisch"
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anonym kommentierte
Öffentliche Auftraggeber erwarten von den Unternehmen eine regelmäßige Abrechnung mittels kumulierter Rechnungen. Für alle Unternehmen der Baubranche wäre eine solche Funktionalität sehr hilfreich und ein überzeugendes Argument neue Kunden zu gewinnen. Wir vermissen diese Funktionalität sehr!
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anonym kommentierte
Wir würden uns wünschen dass, genau wie für Abschlagszahlungen, bereits beglichenen Teilrechnungen automatisch in Abzug zum Angebot gebracht werden und eine automatische Schlussrechnung mit entsprechenden Verknüpfungen erstellt werden kann.
Vielen Dank
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anonym kommentierte
Für größere Aufträge sollte es die Möglichkeit geben mehrere kumulative Rechnungen als Teilrechnungen entsprechend dem Bearbeitungsstand zu erstellen.
Diese
- stellen die aktuell im Rechnungszeitraum erbrachten Leistungen zu einem Auftrag in Rechnung
- listen alle bisherigen Teilrechnungen/Zahlungen zum Auftrag auf
- und den noch offenen Betrag bis zur kompletten AuftragssummeMeine Auftraggeber verlangen solche kumulativen Rechnungen. Di muss ich in lexoffice dann „von Hand“ mit großem Aufwand erstellen.
Hier Im Forum für die Ideensammlung sind einige Ideen, die in eine ähnliche Richtung gehen. Stichworte: „Teilrechnung“ „Auflisten von Positionen“ in Abschlagsrechnungen, „Abschlagsrechnungen mit Auflistung vorangegangener AZ“
Hier noch einige Links zum Thema:
https://sevdesk.de/lexikon/teilrechnung/
https://handwerkersoftware-tk.de/blog/teil-und-abschlagsrechnungen-in-der-praxis/
https://www.kaiseredv.de/anleitungen/infoblatt_kumulierte_abschlagsrechnungen.pdf
https://www.bauprofessor.de/kumulative-abschlagsrechnungen/Das wäre sehr hilfreich
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Kirsten kommentierte
Leider hat dieser Vorschlag noch nicht genügend Zustimmung erfahren.
Wir bräuchten diese Funktion wirklich dringend, da alles andere wirklich zeitaufwändig ist.
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daniel.ebert kommentierte
Es wäre super wenn man Angebote zu Teilrechnungen weiterführen könnte. Dort sollte es dann möglich sein einzelne Positionen abzuwählen um nur Teile in Rechnung zu stellen. Bei der Schlussrechnung sollten dann alle, noch nicht bezahlten Positionen, auftauchen.
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anonym kommentierte
Abschlagsrechnungen die nicht vollständig bezahlt wurden, können nicht zu einer Schlussrechnung erstellt werden
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anonym kommentierte
Wir benötigen dies auch sehr dringend !!!
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anonym kommentierte
Kummulierte Rechnugsstellung sollte auf jeden Fall möglich sein.
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Maler- und Glaserbetrieb kommentierte
Hallo Lexoffice Team,
Wir brauchen auch DRINGEND eine Kummulierten Rechnung.
Wann kann man mit der Umsetzung rechnen?
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Maler- und Glaserbetrieb kommentierte
Bei diesem Umsetzungswunsch wird gefordert,
dass bei einer Abschlagrechnung auch mehrere Produkte /Service + Einheit in Pos. selbst erstellen/Konfigurieren kann, anstatt nur eine Pauschale POS.
also eine Prüfbare Abrechnung (Abschlagrechnung) sowie bei einer Normalen Schluss-/Teilrechnung.Die ist sogar bei Lexware vorhanden und bei vielen anderen Anbietern der Fall auch.
Dies ist für viele Handwerker sehr Wichtig, die nach Bauleistungen in § 16 VOB B Abrechnen (Abschlagrechnung), dies ist ein Gesetzliche Grundlage.
Lexoffice Team, ich bitte dies schnellst möglich umzusetzen.
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Bauunternehmen kommentierte
Und welcher Umsetzungswunsch wird hier nun gefordert?
Üblicherweise gibt es im Handwerk ein LV + Aufmaß - unabhängig ob Abschlag/Rechnung oder Schlussrechnung. Da lexoffice weder einen GAEB-Import bietet, noch ein Aufmaß-Tool enthält, kommt man damit max. als Hausmeisterservice über die Runden.
Wir nutzen lexoffice auch gerne im Handwerk - unsere Ausgangsrechnungen mit Aufmaß werden aber über ein separates ERP erzeugt und dann nur die PDF als Ausgangsbeleg/Einnahme importiert...denn
a) ist im Handwerk meistens eine Leistungskalkulation zwingend erforderlich (Lohnminuten + Material + Zuschläge)
b) tippt heute niemand mehr Leistungsverzeichnisse ab :D
c) Aufmaß muss passen - geht aber bei Bedarf auch problemlos mit Excel, aber dann müsste man wieder händisch die Summen zuordnen (Fehlerquote)Erstellt man aber sehr viele kleine Ausgangsrechnungen macht das importieren nicht sonderlich Spaß und man sollte evtl. doch eine andere Lösung suchen. Bei uns sind es idR max. 5 große Rechnungen im Monat, sodass sich der Aufwand im Rahmen hält. Eingangsrechnungen werden (zurzeit) doppelt erfasst, also 1 x im ERP für die Nachkalkulation, da lexoffice noch keine Kostenstellen/Projekte hat und 1 x im lexoffice für die Überweisung und Verbuchung - letzteres ist aber Dank OCR und den passenden Lieferanten trotz der Anzahl ruck zuck erledigt :)
Zwischenzeitlich hat lexOffice eine Partnerschaft mit openHandwerk bekannt gegeben. Importfunktion Leistungsverzeichnisse ist dort gegeben, zur Kalkulation schweigen sie sich aber leider aus... Infos https://www.openhandwerk.de auf den ersten Blick scheint es mir aber auch eher für den Standard-Handwerker geeignet, der konstant seine ~30 Leistungen zu immer gleichen Preisen abrechnet. Wenn man aber viele Ausgangsrechnungen erzeugt ist eine direkte Schnittstelle wie hier natürlich Pflicht!
Für alle anderen deren Handwerksrechnungen nicht nur eine A4-Seite lang sind, sollten besser zu einem ERP greifen und lexoffice dann nur für die FIBU/Vorbereitung Steuerberater nutzen.
Wenn es etwas umfangreicher sein soll:
https://www.meisterbuero.de (ist die Mietvariante von https://bluesolution.de/topkontor-handwerk/ bzw. als Brand https://www.weka-bausoftware.de/handwerksburo-ps)
oder die kleinere Version von Bluesolution https://www.smarthandwerk.de/
https://www.winworker.de/
https://www.nextbau.de/Public/Software/contBidder.aspx
https://www.taifun-software.de/taifun-handwerk/bauhandwerk/warum-taifun/
https://sander-doll.com/willkommen_arco
https://bau-faktura.de/schnelleinstiegdas war am Schluss die engere Auswahl umfangreicher Tests... wobei wir dann beim WinWorker "hängen" geblieben sind, weil dort Dokumentenmanagement und die mobile Anbindung (zumindest) zum damaligen Zeitpunkt am besten gelöst war. Probleme gab es bei allen Programmen, man muss sich eben für das "kleinste Übel" entscheiden :)
Zwischenzeitlich sind wohl u.a. noch
https://mcbuero.info/mcbuero-handwerk/ (auch Mac)
http://www.optimushandwerk.de/l%C3%B6sungen/bau-software/
auf den Markt gekommen, die sich auch ganz interessant gelesen haben.Lexware hat mit Handwerk Plus/Premium übrigens auch eine Desktop-Lösung im Programm
Im Cloud-Buchhaltungsbereich gibt es derzeit nahezu keine bessere Lösung als lexoffice. Einzig sevDesk konnte noch etwas mithalten, hat aber häufiger falsch gerechnet bei der Steuer, sodass unser Vertrauen angekratzt war und die OCR-Enginge war richtig schlecht.
Also schaut einfach, was ihr für Rechnungen erzeugt. Sind es wenige Positionen nach Preisliste genügt lexoffice + Excel fürs Aufmaß, müsst ihr regelmäßig kalkulieren und GAEB importieren o.ä. führt kein Weg an einer Handwerker-Software vorbei! Lexoffice macht aber auch damit Spaß und ermöglicht selbst Anwendern mit wenig Buchhaltungskentnissen das Zahlenwerk TAGESAKTUELL und nicht 1-2 Monate verzögert vorliegen zu haben.
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cxv xcvxv kommentierte
Wir Arbeiten auch öfters mit Öffentlichen Auftraggebern, für uns wäre diese Funktion auch sehr hilfreich.
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cxv xcvxv kommentierte
Wir Arbeiten für die Stadt und dort verlangen Sie auch bei einer Abschlagrechnung eine nachprüfbare Aufstellung der abgerechneten Leistungen.
eine Pauschale Abschlagrechnung wird nicht akzeptiert.Für Handwerker wäre diese Funktion sehr nützlich
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Maler- und Glaserbetrieb kommentierte
super Idee wir Arbeiten auch für das Öffentliche Dienst,
Abschlagsrechnung nach VOB
Damit der Auftraggeber prüfen kann, ob mit den einzelnen Abschlagsrechnungen wirklich erbrachte Leistungen berechnet werden, gilt gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB B Folgendes:
Die Abschlagsrechnung muss eine nachprüfbare Aufstellung der abgerechneten Leistungen enthalten.
Dies würde auch für die Öffentliche Auftraggebern reichen.
nur leider ist in der Abschlagrechnung nur Pauschal abzurechnen.
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Maler- und Glaserbetrieb kommentierte
Abschlagsrechnung nach VOB
Damit der Auftraggeber prüfen kann, ob mit den einzelnen Abschlagsrechnungen wirklich erbrachte Leistungen berechnet werden, gilt gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB B Folgendes:
Die Abschlagsrechnung muss eine nachprüfbare Aufstellung der abgerechneten Leistungen enthalten.