Erstellung der offiziellen EÜR und AVEÜR mit Übermittlung durch Elster an das FA
Ich würde gerne wie im Lexware Buchhalter aus dem Lexoffice heraus meine EÜR und AVEÜR erzeugen und via Elster an das Finanzamt schicken können. Das ist aus meiner Sicht ein zur Buchhaltung gehörender Schritt. Ich möchte explizit nicht meine Daten an einen weiteren Cloud Dienstleister (hier smartsteuer) weitergeben nur um das Formular zu erzeugen und zu versenden. Auch einen Steuerberater sollte man nicht unbedingt voraussetzen. Die von Lexoffice vorgeschlagene manuelle Übertragung der Daten in das Elster Formular halte ich unter dem Aspekt der Digitalisierung für absurd.
Die EÜR mag ja Bestandteil der Einkommenssteuererklärung sein, die Daten zur Erzeugung dieser Erklärung liegt aber im Buchhaltungssystem und nicht im Steuerprogramm.
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S.N.
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Ich stimme hier auch allen zu. Die Übertragung der EÜR und der jährlichen Ust an das Elster Formular war für mich das Hauptargument für Lexoffice. In der Werbung für Lexoffice hört sich so an als wäre das Übermitteln per Klick möglich. Jetzt stelle ich fest das ich alles händisch abtippen muss und selber in das Elster formular eintragen muss. Und das obwohl bei der Ust Voranmeldung das automatische Übertragen in das elster formular auch funktioniert. Bitte macht das Feature schnellstmöglich verfügbar. Ich will auf gar keinen fall noch eine software, wie von euch vorgeschlagen (smartsteuer), dazwischenschalten in der ich dann wieder überprüfen muss ob alle daten richtig eingegangen sind vor der übermittlung, die nur zur übertragung dient und wieder monatlich eine Gebühr kostet und die dann auch alle meine daten hat.
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S.N.
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Ich stimme voll zu und hätte dieses Feature auch gern. Ich bin sogar verwundert das das nicht geht aktuell. In der Werbung für Lexoffice hört es sich so an als könne man per klick die EÜR und die USt übermitteln. Aber jetzt stelle ich fest dass ich das doch alles manuell eintragen muss in Elster. Und das obwohl eine automatsiche Übertragung bei der USt Voranmeldung in das entsprechende Formular ja auch geht. Wieso dann nicht bei den jährlich abzugebenden Formularen? Das macht keinen Sinn dass das nicht geht.
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anonym
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Ich stimme den Vorredner*innen vollkommen zu, und begrüße ein mögliches Anbinden an weitere Elster-Formulare.
Eine Schnittstelle zu Elster ist bereits integriert (für Lohnbuchhaltung). Logisch wäre somit eine Anbindung an weitere Formulare von Elster. -
anonym
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Finde es dringend notwendig, das die EÜR auch mit Elster oder anderer Software übermittelt werden kann. Es ist nicht zeitgemäß dies händisch zu übertragen.
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anonym
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Die EÜR und "Übertragung" an das Elster Formular war für mich das Hauptargument auf Lexware umzustellen. Nun stellt sich heraus, dass mit Übertragen "Abtippen" gemeint ist ist, und eine Schnittstelle nur über Smartsteuer existiert. Daher schliesse ich mich dieser "Idee" / Mindestanforderung an die Buchhaltungssoftware an.
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Thomas
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Ohne Elsterschnittstelle kommt für mich die Sofware leider nicht in Frage. Das ist unvollständig...
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anonym
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Hi, da stimme ich Dir zu, ein Export der EÜR zumindest als CSV sollte möglich sein, ist beim Mitbewerber ja auch möglich. Finde das auch schwierig das dafür ein weiterer Anbieter (smartsteuer) notwendig, ich würde das gerne selbst entscheiden.