Verrechnungskonto um Belege miteinander verrechnen zu können
Hallo Zusammen,
es wäre schön wenn Rechnungen nicht nur per Privat, Kasse und Überweisung zu begleichen sind. Sobald es Privat ist wir es als Privatentnahme und Privateinlage definiert was dann zu Falschen Steuerauswertungen per Elster führt.
Denn Gutschriften und Rechnungen können auch verrechnet werden dazu wird aber ein Verrechnungskonto benötigt also 1360 Verrechnungskonto.
VG Denis
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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henning
kommentierte
Zur Zeit ist die betragsgleiche Verrechnung einer Ausgabe mit einer Ausgabenminderung (= Retoure) nicht möglich. Die Verrechnung von zwei Belegen ist nur dann möglich, wenn eine Zahlung fließt. Das ist unglücklich, z.B. wenn eine Retoure stattfindet und vom Lieferranten der Ursprungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Die beiden Belege Ausgabe und Ausgabenminderung lassen sich nicht gegeneinander verrechnen.
Dies erst iim Jahresabschluss zu tun halte ich für unnötig, zumal ich keinen Steuerberater beschäftige und die Jahresabschlussarbeiten selbst vornehme.
Eine Ausgabenminderung sollte auch ohne Zahlungsfluss gegen eine Ausgabe verrrechnet werden können. Es handelt sich im Grunde nur um einen umgedrehten Buchungssatz.