Altteilsteuer für die Kfz-Branche
Beim Warenhandel in der Kfz-Branche ist es zwingend erforderlich die sogenannte "Altteilsteuer" auszuweisen und zu buchen. In der Werbung wird "lexoffice" für Kfz-Werkstätten/Handel angepriesen. Ist aber deswegen hier nicht zu gebrauchen und das ist schade, da das Programm ansonsten "top" ist. Bitte ändern Sie das !!!
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 anonym
    
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anonym
    
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteEs muss die Altteilsteuer extern ausgewiesen und abgeführt werden 
 10% Altteil vom Austauschteil müssen angesetzt werden und mit 19% berechnet werden, diese müssen im Rechnungsabschluss extern erscheinen
