anonym
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1,260 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Es macht buchhalterisch mehr Sinn, wenn man die Rechnungskorrektur in Gutschrift ändert!
Eine Rechnungskorrektur kann man nicht verbuchen, wenn die Rechnung schon eingebucht ist!