Es ist möglich, Artikel anzulegen – hier hat man die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Software offenbar erkannt.
Umso unverständlicher ist es, dass in einer Buchhaltungssoftware weder eine Spalte noch eine Auswertung für Marge oder Gewinn pro Artikel existiert.
Das ist kein fehlendes Komfort-Feature, sondern ein konzeptioneller Fehler.
Gewinn und Deckungsbeitrag gehören zu den grundlegendsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und sind Voraussetzung für jede unternehmerische Entscheidung.
Am Ende ist für mich nicht einmal im System nachvollziehbar, ob ich einen Artikel überhaupt gewinnbringend verkaufe – geschweige denn, ob ich damit die Kosten für Lexware selbst erwirtschafte.
Eine Buchhaltungssoftware, die Erlös und Aufwand kennt, aber daraus keine Aussage über den Gewinn eines Artikels ableitet, fühlt sich an
wie ein Drehmomentschlüssel ohne Drehmoment: formal korrekt, praktisch unbrauchbar für die eigentliche Aufgabe.
Solange Gewinn nur zeitverzögert und aggregiert in der GuV sichtbar ist, unterstützt die Software primär die Anforderungen des Finanzamts – nicht die tägliche unternehmerische Steuerung.
Es ist möglich, Artikel anzulegen – hier hat man die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Software offenbar erkannt.
Umso unverständlicher ist es, dass in einer Buchhaltungssoftware weder eine Spalte noch eine Auswertung für Marge oder Gewinn pro Artikel existiert.
Das ist kein fehlendes Komfort-Feature, sondern ein konzeptioneller Fehler.
Gewinn und Deckungsbeitrag gehören zu den grundlegendsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und sind Voraussetzung für jede unternehmerische Entscheidung.
Am Ende ist für mich nicht einmal im System nachvollziehbar, ob ich einen Artikel überhaupt gewinnbringend verkaufe – geschweige denn, ob ich damit die Kosten für Lexware selbst erwirtschafte.
Eine Buchhaltungssoftware, die Erlös und Aufwand kennt, aber daraus keine Aussage über den Gewinn eines Artikels ableitet, fühlt sich an
wie ein Drehmomentschlüssel ohne Drehmoment: formal korrekt, praktisch unbrauchbar für die eigentliche Aufgabe.
Solange Gewinn nur zeitverzögert und aggregiert in der GuV sichtbar ist, unterstützt die Software primär die Anforderungen des Finanzamts – nicht die tägliche unternehmerische Steuerung.