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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Beim Verkauf von Anlagegütern muss es eine Möglichkeit geben, dass dieser Verkauf einem Verkaufsbeleg zugeordnet werden kann bzw. sinnvoll wäre aus dem Anlagegut direkt eine Verkaufsrechnung zu erstellen (somit weiß LexOff auch, dass es sich um Erlöse 19 % aus Anlagenverkäufe handelt) und LexOff weiß dann auch sofort, ob es sich um einen Buchgewinn oder Verlust handelt und kann dies ebenfalls sofort richtig kontieren. Das ist eine Grundfunktion im Bereich Anlagenbuchhaltung und wird benötigt. Eine manuelle Korrektur der EÜR im Nachgang ist nicht zielführend und erzeugt automatisch Fehler, insbesondere für nicht so erfahrene User, und genau darauf ist Lexware Office ja ausgerichtet.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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