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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Es gibt viele, die zwei Firmen gründen müssen, da der Freiberuf und der Gewerbliche Anteil seitens des Finanzamt getrennt werden müssen. Es sind also eigentlich 2 Buchhaltungen zu machen, für die UST ist jedoch nur eine UST-Voranmeldung durchzuführen. Es wäre schön, wenn man zwei Buchhaltungen kombinieren könnte und dann für BEIDE Betriebe die UST-Voranmeldung machen könnte. (den es gibt ja nur eine UST-ID, nicht zwei).

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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