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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteIch meine, dass das Lohnjournal unbedingt erforderlich ist, weil dort die Daten aller Mitarbeiter, getrennt nach Lohnarten usw., gesammelt werden. So hat man eine Gesamtübersicht. Lohnkonten sind mitarbeiterbezogen. Es wäre sinnvoll, wenn dies von Lexoffice berücksichtigt werden könnte.
Ich würde es auch als sinnvoll erachten, wenn ein Lohnjournal - zumindest am Jahresende - erstellt werden könnte. So hat man eine Gesamtübersicht aller Abrechnungsdaten, aufgeschlüsselt nach Lohnarten etc,. Das Dokument "Lohnkonto" ist eine auf den einzelnen Mitarbeiter bezogene Aufstellung.