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    anonym kommentierte  · 

    Mein Finanzamt (Aachen Stadt) erteilte mir zwei separate Steuernummern: Eine für die Einkommensteuer (000/0000/0000) und eine zweite für die Einreichung der Umsatzsteuererklärungen (111/1111/1111). Die zweite Steuernummer ist bitte NICHT mit der USt.-Id. zu verwechseln: Diese habe ich ebenfalls (der deutsche Amtsschimmel ist unübertroffen). In Lexoffice kann aber nur EINE Steuernummer hinterlegt werden. Ich denke meine Situation ist kein Einzelfall. Dies führt aktuell bei mir dazu, dass ich vor Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärung in den Stammdaten die EKSt.-Steuernummer in die USt.-Steuernummer manuell abändern muss. Für die jährliche EÜR muss dann erneut die eingetragene USt-Steuernummer durch die EKSt.-Steuernumer ersetzt werden. Ein zweites Feld für die Hinterlegung einer separaten Steuernummer für die Umsatzsteuer (wie gesagt NICHt die USt.-Id.) wäre hier sinnvoll. Merci!

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