Der Gesetzgeber stellt es frei ob man Anlagen unter 250 EUR Wert abschreiben möchte oder nicht. Lexoffice erlaubt leider keine Abschreibung: Es erscheint ein Fehler, dass man diese als GWG erfassen muss. Dies ist jedoch problematisch bei geringwertigen Anlagen, die nicht selbstsändig genutzt werden können aber auch nicht zu einer anderen Anlage dazugehören (bspw. Drucker im Netzwerk). Der Zwang zur Sofortabschreibung sollte entfernt werden, so dass man auch kleine Geräte abschreiben kann wenn man dies möchte.
Der Gesetzgeber stellt es frei ob man Anlagen unter 250 EUR Wert abschreiben möchte oder nicht. Lexoffice erlaubt leider keine Abschreibung: Es erscheint ein Fehler, dass man diese als GWG erfassen muss. Dies ist jedoch problematisch bei geringwertigen Anlagen, die nicht selbstsändig genutzt werden können aber auch nicht zu einer anderen Anlage dazugehören (bspw. Drucker im Netzwerk). Der Zwang zur Sofortabschreibung sollte entfernt werden, so dass man auch kleine Geräte abschreiben kann wenn man dies möchte.