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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Eingangsrechnungen /Ausgaben
    Leistungen bis 31.12.2022 sind im Ergebnis 2022 zu erfassen, die Vorsteuer darf erst im Zeitpunkt des Rechnungseingangs abgezogen werden.
    (Rechnungseingang 2023, dann auch erst dort den Vorsteuerabzug)

    Rechnungseingang Januar 2023 für eine Leistung Dezember 2022 kann nicht wie rechtlich oben angegeben erfasst werden.

    Diese Funktion wäre sehr wichtig. Einfach bei der Eingangsrechnung ein weiteres Feld schaffen, in dem das Leistungsdatum angegeben werden kann

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