Aktuell muss man AGBs und Widerrufsbelehrung für Verbraucher sowohl im E-Mailversand als Standardanhang als auch für das Kundenportal separat hochladen. Im Kundenportal ist zudem nur eine einzige Datei dafür vorgesehen.
Besser wäre eine zentrale Stelle, an der AGB, Widerrufsbelehrung ggf. auch Datenschutzerklärung einmalig in Lexoffice gespeichert werden könnte, die dann von den verschiedenen Teilanwendungen referenziert wird. So kann man mögliche Inkosistenzen in den Dokumenten vermeiden.
Aktuell muss man AGBs und Widerrufsbelehrung für Verbraucher sowohl im E-Mailversand als Standardanhang als auch für das Kundenportal separat hochladen. Im Kundenportal ist zudem nur eine einzige Datei dafür vorgesehen.
Besser wäre eine zentrale Stelle, an der AGB, Widerrufsbelehrung ggf. auch Datenschutzerklärung einmalig in Lexoffice gespeichert werden könnte, die dann von den verschiedenen Teilanwendungen referenziert wird. So kann man mögliche Inkosistenzen in den Dokumenten vermeiden.