Die korrekte Erstellung einer Gewinnermittlung mit Berücksichtigung der 10-Tage-Regel nach §11 EStG ist nicht möglich. ich habe die Wahl die Rechnungen entweder mit falschen Belegdatum und Zahldatum zu erfassen, wodurch die VSt im falschen Monat gezogen wird, aber die Betriebsausgabe im korrekten WJ berücksichtigt wird. Oder ich erfasse sie mit korrekten Daten, dann ist die VSt im korrekten Jahr berücksichtigt, jedoch ist dann die Betriebsausgabe im falschen Jahr berücksichtigt.
Die korrekte Erstellung einer Gewinnermittlung mit Berücksichtigung der 10-Tage-Regel nach §11 EStG ist nicht möglich. ich habe die Wahl die Rechnungen entweder mit falschen Belegdatum und Zahldatum zu erfassen, wodurch die VSt im falschen Monat gezogen wird, aber die Betriebsausgabe im korrekten WJ berücksichtigt wird. Oder ich erfasse sie mit korrekten Daten, dann ist die VSt im korrekten Jahr berücksichtigt, jedoch ist dann die Betriebsausgabe im falschen Jahr berücksichtigt.