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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    ich bin Kleinunternehmer und hatte folgendes Problem:

    Ich habe eine Gutschrift (Provision ) eines Unternehmen erhalten (1 Beleg "- 45 €"). Diese war falsch.
    Daraufhin habe ich eine Korrekturgutschrift erhalten (1 Belegt "+45€"). Und einen dann einen weiteren Gutschrift (1 Beleg -45€).
    Nur eine EInzahlung auf dem Konto (Gutschrift 45€).
    Leider konnte ich den zweiten Beleg (Einnahmen- Minderung) im Lexoffice nicht erfassen (unspezifische Fehlermeldung), trotz Hinweis des Support Teams dies so zu tun.

    1. Empfehlung von lexoffice:

    Ich habe mir die ursprüngliche Frage noch einmal genauer angeschaut, in dem Fall der Provisionsgutschrift, können Sie die Belege in der Belegerfassung, wie folgt erfassen:
    1 die Gutschrift erfassen Sie als Einnahmenbeleg auf die Kategorie Provision.
    2 die negative Gutschrift erfassen Sie als Einnahmen-Minderung auf die Kategorie Provision.
    3 die neue Gutschrift erfassen Sie auch als Einnahmenbeleg auf die Kategorie Provision.
    Die Zahlung wählen Sie dann in der Bank aus und ordnen alle drei Belege gemeinsam der Zahlung zu.

    2. Finales Feedback nachdem es nicht funktioniert hat:

    Als Kleinunternehmer können Sie die Kategorie "Fremdleistungen §13b" nicht nutzen, da Sie umsatzsteuerbefreit sind und bei Verwendung dieser Kategorie im Hintergrund Steuerbuchungen erfolgen würden.
    Dies wird bei einer befreiten Firma von lexoffice jedoch nicht zugelassen.
    Daher können Sie den Beleg so leider nicht in der Anwendung erfassen. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung, gegeben Falls muss Ihre Steuerberatung eine Umbuchung außerhalb von lexoffice vornehmen.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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