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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Stimme zu!
    Wenn es rechtlich machbar ist, wäre es natürlich grandios, wenn man das evtl. schon in den Artikeln hinterlegen könnte und auf den Rechnungen dann aufgelistet wird, welcher Artikel/welche Summe in welche Kategorie fällt.
    Oder vielleicht so, dass man zumindest zwischen „normalen“ Rechnungen oder Rechnungen mit Leistungen nach §4 unterscheiden und später filtern kann, damit man für die Steuererklärung weiß, wieviel man in welche Position einzutragen hat. Wäre mega!

    Derzeit ist es so, dass ich immer mühsam errechnen muss, wieviel Leistungen ich als Freiberufler nach §19 und wieviel nach §4 erwirtschaftet habe.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  2. 7,614 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Expertenmodus „for the win“☝🏼‼️
    Leute, ihr baut eine wunderbare Plattform, also kann doch der „Expertenmodus“ nicht so schwer sein. Gebt euch 'nen Ruck! Ich glaube, man nennt das „Kundenorientiertes Arbeiten“… 🫣

    anonym unterstützt diese Idee  ·