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anonym

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1 Ergebnis gefunden

  1. 1,260 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Ich bitte um eine Ergänzung in der Maske "Belegerfassung", die es möglich macht, dass ich auf übersichtliche und verständliche Weise eine Gagengutschrift für Unständig Beschäftigte ( in meinem Fall als Synchronsprecher) einpflegen kann. Die Besonderheit: vom Brutto wird der SV Anteil abgezogen und auf das Bruttohonorar die USt (i.d.R. 7%) draufgerechnet. Honorar und Auszahlungssumme stimmen daher nicht überein. Um nicht jeden Beleg doppelt einpflegen zu müssen behelfe ich mich bislang des Kniffs, dass ich in den Erläuterungsnotizen und bei der Frage nach der Kategorisierung der Differenzsumme (bei der Zuordnung zur Bankbuchung) das Feld "gebühren des Geldverkehrs ohne Steuer..." wähle und mit einer zusätzlichen Notiz den Sachverhalt definiere; dass es sich hierbei nicht um Gebühren, sondern die einbehltenen AN SV Beiträge handelt, die der Auftrag- bzw. Arbeitgeber an die Kasse abführt.
    1. Könnte in dieser Maske bei der Zuordnung und Klärung der Differenzsumme also bitte eine zusätzliche Option zur Markierung für die abgezogene Summe als "Sozialversicherungsbeitrag" eingerichtet werden.
    Da wir Unständig Beschädtigten grundsätzlich USt pflichtige Selbständige sind, wäre dies auch für die steuerliche Geltendmachung der geleisteten Beiträge eine große Hilfe.
    2. Bei der Erfassung wäre insofern nützlich, die Option "Durchlaufender Posten", denn nichts anderes ist das oben Beschriebene, um die Kategorie "SV-Beitrag" o.ä. zu ergänzen, denn es kommt aufgrund der Unständigkeit natürlich immer wieder zu durchgereichten korrigierenden Rückrechnungen der Krankenkassen, falls beispielsweise mehr als ein Auftraggeber pro Tag die Dienste des Leistungserbringers (z.B. Synchronsprecher oder Schauspieler) in Anspruch genommen haben. Entlang an der Tagesbemmessungsgrenze wird nachträglich der prozentual korrekte Anteil jedes Auftraggebers genaugerechnet. Dies führt häufig zu Kontobuchungen kleinster Summen, die dann keine USt relevanten Einnahmen darstellen und momentan von mir nur als "Duchlaufende Posten" kategorisierbar" sind.
    Über eine Anpassung, mindestens aber eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichem Gruß,
    Felix W

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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