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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    im Handwerk werden oft bei Abschlags oder Teilrechnungen nur 90% von gestellten 100% Rechnungssumme bezahlt, dass ist der sogenannte Sicherheitseinbehalt kurz SEB. Der SEB wird meist erst mit der Schlussrechnung bezahlt oder für die 5 Jahre Gewährleistung vom Kunden einbehalten. bei vielen Architekten wird auch noch dazu die sogenannte Baustelleneinrichtung bei den Rechnungen in Abzug gebracht ca. 0,5%, beides kann in Lexoffice nicht richtig oder garnicht verbucht werden, grad wenn mann eine 2 Abschlags oder Teilrechnungen stellt, wird die erste nicht mit Aufgelistet da diese durch die oben genannten Abzüge vorerst nicht vollständig bezahlt ist und das Programm dies nicht erkennt!!!! Abschlags oder Teilrechnungen sind im Handwerk zu 99% nie pauschal........
    Ich würde mir wünschen dass man im Rechnungstool flexibler arbeiten könnte

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    anonym kommentierte  · 

    sehe ich auch so, wenn dass nicht geht, ist das Programm nicht zu gebrauchen

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    anonym kommentierte  · 

    sehe ich genau so, sonst kann ich dieses Programm nicht gebrauchen

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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