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    info kommentierte  · 

    Damit ist Lexoffice nutzlos für Unternehmen, die das Gutschriftverfahren für Lieferanten nutzen. Muss dringend umgesetzt werden!

    Vor allem ist es ohne großen Aufwand umsetzbar: Anstatt "RE-Korrekturnur.: GS-XXXXX" muss einfach nur "Gutschrift-Nr.: GS-XXXXX" auf dem Beleg stehen.

    info unterstützt diese Idee  · 

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