Artem Stier
My feedback
2 gefundene Ergebnisse
-
184 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Artem Stier teilte diese Idee · -
738 Stimmen
Liebe Unterstützer dieser Idee,
momentan arbeiten wir an diversen Top Ideen, zu diesen gehört diese Ideen momentan nicht. im kommenden Jahr ist keine Umsetzung dieser Idee geplant. Wir informieren Sie bei Änderungen über einen Statuswechsel.
Viele Grüße
Emily@lexofficeArtem Stier unterstützt diese Idee ·
Bei Buchen der Belege kann schon jetzt die "Art der Einnahme" geändert werden bzw. ausgewählt.
Bei den Rechnungen (Rechnungs-Belegen) kann die "Art der Einnahme" zur zeit nicht geändert werden. Z.B auch wenn eine Rechnung mit Lexoffice in ein Drittland "Schweiz" erstellt wird, wird diese in der Lexoffice ELSTER Umsatzvorsteuer-Anmeldung unter "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" Position 45 nicht ausgegeben.
Mit der Umsetzung der "Art der Einnahme" bei den in Lexoffice erstellen "Rechnungen" in der Art "ähnlich wie bei Beleg-Buchungen", würden die Einnahmen aus den Rechnungen aus den Warenverkäufen und Dienstleistungen, sowie die Rechnung in die Drittländer zugeordnet werden können. Und auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR oder GUV richtig gebucht.
Wir finden, dass "Art der Einnahme" bei den Rechnungen zu ändern eine sehr wichtige Funktion bei der Buchung von eigenen Rechnungen ist und geben alle möglichen Stimmen für die Umsetzung ab.