MK
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können nun in den Belegoptionen ein Bankkonto auswählen, das anschließend in Ihren Rechnungen als QR-Code angezeigt wird. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112689-schnelle-bezahlung-mit-qr-codes-ermoglichen Wir freuen uns über Ihre Meinung zu diesem neuen Feature! Nutzen Sie dafür den Feedback-Button bei der Einrichtung des QR-Codes direkt in lexoffice.
Viele Grüße
Ihr lexoffice Team
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123 votesAktuell nicht vorgesehen · 4 comments · lexoffice Ideensammlung » Sicherheit · Flag idea as inappropriate… · Admin →
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Bin ebenso dieser Meinung.
Ich kaufe im z.B. Dezember Ware, die ich erst Ende Januar bezahlen muss.
In der Zwischenzeit wurde diese verkauft und durch die Kunden bezahlt. Wenn jetzt die Zahllast im Dezember liegt, stimmen meine Übersichten überhaupt nicht mehr. Das Gleiche gilt für das Quartal.
Des Weiteren ziehe ich die Vorsteuer erst nach Zahlung, da ich vorher gar nicht erst buche.
Das ist beim Jahres- oder Quartalswechsel ein riesiges Durcheinander.
Die Vorsteuer KANN nach Belegdatum gezogen werden, muss aber nicht.
Klasse Idee. Meine Kunden würden es lieben.