Lexware Ideensammlung
Welche Idee steckt hinter Lexware?
Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.
Wie funktioniert die Ideensammlung?
Sie reichen Ihre Idee bei den Lexware-Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.
286 gefundene Ergebnisse
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Internetdomains verbuchen
Wenn ich eine Internetdomain kaufe, kann ich sie nicht richtig verbuchen.
Es fehlt bei SKR04 das Buchungskonto 0130 (Ähnliche Rechte und Werte), welches man wohl für den Domainkauf nutzen sollte.
Außerdem kann ich eine Internetdomain nicht richtig als Anlage erfassen. Sie müsste mit einer unendlichen Nutzungsdauer (also keine Abschreibung) erfasst werden können.
Auch sollte eine Domain als Anlage erfasst werden können, wenn sie unter 250 Euro gekostet hat. Das ist bisher auch nicht möglich.
Ich denke, das Problem mit der mangelnden Verbuchbarkeit von Domainkäufen haben viele mit Lexoffice.7 Stimmen -
Finanzplanung aus Vorjahresdaten erstellen und anpassen
Es wäre sehr charmant, wenn man auf Basis der Vorjahreswerte eine Finanzplanung erstellen und mit eigenen Werten ergänzen/überschreiben könnte. Über eine kombinierte Darstellung im Dashboard liesse sich so einfach ein Soll-Ist-Abgleich erzeugen. Als Vorlage für eine einfache Umsetzung könnte kontool dienen, das viele Steuerberater anbieten. So etwas integriert in lexoffice wäre ein echter Mehrwert!
4 Stimmen -
Erstattung Strom/Wasser/Gas Nebenkosten
Strom/Wasser/Gas ist ein Posten für Kosten. Die Erstattungen der überschüssigen Vorauszahlungen sollte als Posten für Einnahmen ergänzt werden.
8 Stimmen -
Anlagenerweiterung Erweiterung einer Anlage z.B. bei Hinzukauf von Peripherie
Trotz der aktuell kürzeren Abschreibung von 1 Jahr bei PC Peripherie, ist es wohl korrekter nachträglich gekaufte - nicht selbstständig nutzbare - Peripherie als Anlagenerweiterung zu handhaben.
Beispiel: teures Mikrofon, Audiointerface, Monitor etc.
Dies ist aktuell nicht möglich.
Daher ist unklar, wie dieses Betriebsvermögen (nicht GWG) zu buchen ist.47 Stimmen -
§13b bitte für alle Aufwandskonten ermöglichen
Ich habe mir Bürobedarf in den Niederlanden bestellt und die Rechnung ist EU-konform mit §13b UStG-Ausweis zugesandt worden. Ich kann bei der Belegerfassung jedoch kein Bürobedarf §13b erfassen.
Gleiches triff auch auf sonstigen Betriebsbedarf zu, da ich viel von Amazon Business aus der EU zugesandt bekomme. Alle Rechnungen werden mit 0,00 € USt. ausgewiesen.
Wie kann ich in Lexoffice die Rechnung korrekt erfassen, ohne dass die falsche Zuordnung der USt. und des Aufwands gewählt werden muss? Bitte stellt die Eingabe für die Aufwandskonten entsprechend um.
132 Stimmen -
Rechnungsausgleich zwischen Debitor und Kreditor / Tauschgeschäfte
Ich würde mir wünschen, dass man Rechnungen zwischen Kreditor und Debitor ausgleichen kann. Es passiert immer wieder mal, dass Rechnungen miteinander verrechnet werden, wodurch eine Zahlung fehlt und eine wilder Bucherei entsteht. Außerdem gibt es bei influencern z.B. sog. Tauschgeschäfte. Für diese müssen korrekterweise von beiden Parteien Rechnungen gestellt werden, aber es erfolgt kein Zahlung der Rechnungen, sondern ein Austausch zwischen Dienstleistung / Leistung / Ware gegen eine andere Dienstleistung / Leistung / Ware. Hier müsste also eine Verrechnung möglich gemacht werden. Es würde sich eigentlich um einfache Buchungsvorgänge handeln, welche aber in LexOffice leider nicht ermöglicht werden.
6 Stimmen -
Gewinn und Verlust Auswertung verbessern
es wäre toll, wenn es bei der G+V Berechnung die Möglichkeit gäbe, mit einem Mausklick alle gebuchten Kategorien anzeigen zu lassen und das ganze exportieren zu können, z.B. nach Excel.
30 Stimmen -
Erweiterung des Kontenrahmens um das Konto 6822 SKR 04
Erweiterung des Kontenrahmens um das Konto 6822 SKR 04
3 Stimmen -
Überzahlung auf den Beleg buchen
Wenn eine Rechnung doppelt gezahlt wird, möchte ich die Überzahlung mit auf den Beleg buchen können.
20 Stimmen -
Anlagevermögen mit §13b als Kategorie zur Verfügung stellen
Bei Anschaffungen in der EU, die Anlagevermögen darstellen, gibt es keine Möglichkeit diese richtig zu erfassen. Insofern die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer falsch. Finde ich schwierig.
13 Stimmen -
Rechnung über mehrere GWG in einem Vorgang buchen
Einmal unterstellt man erwirbt 50 GWG zu je 700 Euro mit einer Rechnung, z.B. einen Schwung LED Scheinwerfer, die alle auch einzeln nutzbar sind. Es sollte doch möglich sein, diese als GWG zu buchen, ohne die Rechnung 50 x hochladen zu müssen. Das ist nicht nachvollziehbar. Evtl. richten Sie drei Nachfragen ein, aber meines Erachtens sollte das gehen.
Es gibt auch Rechnungen mit ein zwei Gegenständen des Anlagevermögens und dann aber dazu 5 GWG. Auch hier muss die Rechnung mehrfach hochgeladen werden.
Meines Erachtens fehlt ein Expertenmodus, für die Personen, die Ihr System verwenden und wissen, was man da genau…20 Stimmen -
Alle Buchungen von einer Kategorie auf eine andere buchen
Alle kategorien die auf Sonstige Ausgaben waren von 01.23-bis jetzt, mit einem Knopf ändern zu können z.B auf Geldtransit.
Wir hatten System wechsel im Januar 2023, leider wusste ich nicht wie ich Rechnung vom Alten Jahr 2022 die über DATEV gebucht wurden aber im Jahr 2023 über Euer System bezahlt wurden richtig kategorisiere, auch von dem Support konnte der Kollege nicht wirklich sagen wie man das lösen kann, so habe ich für Rechnungen die 2022 betreffen aber eben 2023 bezahlt wurden Sonstige Ausgaben gewählt bei den Einnahmen das Gleiche mit Sonstigen Einnahmen, so wollte ich unbedingt das Ganze soweit wie…
10 Stimmen -
Jahresauswahl in Kontenübersicht beibehalten
Wenn ich oder meine Steuerberaterin die Konten in der Kontenübersicht für ein bestimmtes Jahr kontrollieren wollen und dann von einem Konto zurück auf die Kontoübersicht wechseln, ist der ausgewählte Zeitraum wieder verloren und muss jedes Mal wieder neu ausgewählt werden. Dadurch wird die Prüfung sehr fehleranfällig, weil die Auflistung immer wieder zurück zum aktuellen Jahr springt und nicht bei der Vorauswahl bleibt. Es wäre viel leichter, wenn das ausgewählte Jahr auch ausgewählt bleiben würde.
4 Stimmen -
Kontenrahmen für Vereine anbieten
Einen Kontenrahmen für Vereine als Auswahlmöglichkeit anbieten.
Die Bedürfnisse von Vereinen in Bezug auf den Kontenrahmen sind sehr speziell und kaum über SKR 03 oder SKR 04 (diese gleichen sich ja sehr) abzubilden.43 Stimmen -
steuerfreie Rechnungen für alle Kunden zulassen um Ausfuhrlieferungen auswählen zu können.
Nach einer Umsatzsteuerprüfung bemängelt unser Finanzamt die Verbuchung unserer steuerfreien Beförderungsleistung nach § 4 UStG. Diese müssten genau wie die Ausfuhrlieferungen auf das Konto 4120 und in der UST-Voranmeldung in Kennziffer 43 deklariert werden. Bei Kunden die außerhalb der EU sitzen, kann man das problemlos über die Option "steuerfreie Rechnungen zulassen" und Umstellung der Rechnung auf Ausfuhrlieferung lösen, so dass auf dem Konto 4120 richtig verbucht wird und die Erlöse der UST-Voranmeldung in Ziffer 43 deklariert werden. Bei inländischen Kunden geht das allerdings nicht. Im Transport- und Logistikgewerbe ist es aber üblich inländische Transportaufträge zwischen 2 deutschen Unternehmen unter steuerfreier…
9 Stimmen -
Bei PV Anlagen sollte die SonderAfA von bis zu 20% und die IAB Verbuchung bis zu 40% möglich sein?
Hallo Lexoffice Team,
ich bin Wechsler von Wiso mein Büro zu Lexoffice und leider kann ich meine Anlagegüter nicht genau abbilden, da die Möglichkeit der SonderAfa genauso wie die Abbildung des gebildeten IAB vorab mit der anschließenden Auflösung und Minderung des Anlagengutes nicht besteht. Bei allen Nachteilen von Wiso mein Büro, war diese Funktion in der Anlagenbuchhaltung sehr gut möglich. Da es jetzt 100 Tsd von Betreibern gibt, die auch größere PV-Anlagen verwalten, wäre dies sehr nützlich für die unterjährige genaue Auswertungen incl. AfA.
Beste Grüße Mark Bongard32 Stimmen -
Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmen (für Innergemeinschaftlichen Erwerb)
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ist es auch für Kleinunternehmen nötig, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Da es bei lexoffice bereits für nicht-umsatzsteuerbefreite Nutzer die Funktion gibt, eine Ust.-Voranmeldung abzugeben, wäre es toll, wenn Kleinunternehmer diese Funktion auch nutzen könnten, bei der dann kein Vorsteuerabzug gemacht wird, sondern nur die Ust. des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgewiesen wird.
12 Stimmen -
Erlöse 0% in Umsatzsteuer ausweisen, Gemeinnützigkeit, Spenden
Wir haben Umsätze mit 0% (wegen Gemeinnützigkeit). Diese lassen sich aktuell nur über den Behelf "4290 Photovolatik" in die Umsatzsteuer einbringen. Hier wäre eine grundsätzliche Lösung hilfreich.
3 Stimmen -
Kategorien diversifizieren
Ich fände es aus Übersichtlichkeitsgründen schön, wenn die Kategorien noch weiter aufgeschlüsselt werden könnten, z. B. bei den Privatentnahmen noch ungebundene, Haushalt, Grundstücksaufwendungen, Krankenversicherung, Rentenversicherung. Aber natürlich auch nicht zu weit.
Vielleicht wär auch die Möglichkeit der indiv. Anpassung zu überlegen.
Die Änderung sollte auch im nachhinein möglich sein (ohne Protokollierung).21 Stimmen -
Erstellung der offiziellen EÜR und AVEÜR mit Übermittlung durch Elster an das FA
Ich würde gerne wie im Lexware Buchhalter aus dem Lexoffice heraus meine EÜR und AVEÜR erzeugen und via Elster an das Finanzamt schicken können. Das ist aus meiner Sicht ein zur Buchhaltung gehörender Schritt. Ich möchte explizit nicht meine Daten an einen weiteren Cloud Dienstleister (hier smartsteuer) weitergeben nur um das Formular zu erzeugen und zu versenden. Auch einen Steuerberater sollte man nicht unbedingt voraussetzen. Die von Lexoffice vorgeschlagene manuelle Übertragung der Daten in das Elster Formular halte ich unter dem Aspekt der Digitalisierung für absurd.
Die EÜR mag ja Bestandteil der Einkommenssteuererklärung sein, die Daten zur Erzeugung dieser Erklärung…800 Stimmen
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