Lexware Ideensammlung
Welche Idee steckt hinter Lexware?
Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.
Wie funktioniert die Ideensammlung?
Sie reichen Ihre Idee bei den Lexware-Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.
23 gefundene Ergebnisse
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Angabe Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
Es sollte bei der ELSTER-Übertragung der Umsatzsteuer auch die Möglichkeit bestehen Sondervorauszahlungen, die man für eine Dauerfristverlängerung nach dem 1/11-Prinzip geleitstet hat, zur Verrechnung anzugeben.
210 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
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EÜR-konforme Bebuchung Verpflegungsmehraufwand
Der Verpflegungsmehraufwand (für Unternehmer) sollte auf EÜR 171 gehen, nicht - wie im Moment in Lexoffice auf EÜR 221.
67 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben die Verpflegungsmehraufwendungen so geändert, dass sie nun in die Position 171 einfließen.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
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OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden
Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.
Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).
Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
Das…739 StimmenLiebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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