Hoppe Ulrich
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Hoppe Ulrich
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Leider kann man schon vorhandene Wirtschaftsgüter nur unzureichend integrieren. Man müsste beispielsweise die schon früher erfolgten Abschreibungen eingeben können.
Im Übrigen kann man leider keine Grundstücke und Gebäude erfassen, obwohl auch diese Wirtschaftsgüter in das Anlagenverzeichnis der EÜR aufgenommen werden müssen.
Somit lässt sich feststellen, das beim Einstieg in LexOffice die vorhandenen Wirtschaftsgüter nicht oder teilweise unvollständig erfasst werden können.