anonym
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414 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
anonym
unterstützt diese Idee
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ich würde mir wünschen, dass ich Rechnungen mit Gutschriften verrechnen kann, ohne eine Zahlung tätigen zu müssen. Lexware soll die richtig verbuchen. ich will aber nicht "privat bezahlt" oder "privat erhalten" klicken müssen.
Beispiel: Lieferung Sonepar für 100€, ich gebe diese Sachen zurück: GU sonepar -100€. -> RE mit GU verrechnen und ausbuchen. wäre sehr hilfreich. danke.