anonym
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Liebe:r Ideengeber:in,
Es gibt eine Dubletten-Prüfung beim erfassen/speichern des Belegs.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
anonym
unterstützt diese Idee
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Lade ich einen Beleg versehentlich ein zweites Mal hoch, dann sollte mir eine entsprechende Meldung angezeigt werden. Der Abgleich kann z.B. über die Rechnungsnummer oder den einen Hash Schlüssel der Datei gemacht werden.