Für mich stellt sich auch die Frage, warum keine Unterkonten bei den Privatentnahmen/Einlagen vorgesehen sind.
Diese sollten eigentlich automatisch erstellt werden bei Auswahl der Rechtsform.
In der Anlage FE 5 der Einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte müssen diese für jeden Gesellschafter gesondert ausgewiesen werden.
Am Jahresende müssen deshalb die auf den Konten insgesamt gebuchten Beträge auf die jeweiligen Gesellschafter aufgeteilt werden.
Für mich stellt sich auch die Frage, warum keine Unterkonten bei den Privatentnahmen/Einlagen vorgesehen sind.
Diese sollten eigentlich automatisch erstellt werden bei Auswahl der Rechtsform.
In der Anlage FE 5 der Einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte müssen diese für jeden Gesellschafter gesondert ausgewiesen werden.
Am Jahresende müssen deshalb die auf den Konten insgesamt gebuchten Beträge auf die jeweiligen Gesellschafter aufgeteilt werden.