anonym
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831 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Ich bin erstaunt, dass dieses Problem nunmehr seit 5 Jahren an dieser Stelle kommentiert und diskutiert wird und bis HEUTE keine Lösung existiert!!! Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt - aus welchem Grund auch immer (insolvent, verstorben, verzogen...) - muss es doch möglich sein, einen nicht bezahlten Umsatz buchhalterisch korrekt auszubuchen!!!!!!
Wenn LEXOFFICE keine Lösung - wie in vorangegangenen Kommentaren bereits ausführlich beschrieben und vorgeschlagen - einbauen kann, bitte ich zumidest um eine Erklärung, wie mit solchen Sachverhalten zu verfahren ist!!! Das Steuerbüro hat die Umsätze längst ausgebucht und in meiner OP-Liste schwirren diese immer noch herum!!!
Vielen Dank für eine durchführbare Klärung!!!