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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Ein Verkauf aus der Anlagenliste muss z.Zt. als normale "Einnahme" gebucht werden.
    Besser wäre, direkt auf das richtige Konto buchen zu können evlt.
    "Anlagenabgänge Sachanlagen" bzw. "Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen"
    Dann sollte Lexoffice mir die Anlagenliste öffnen, aus der ich die richtige Anlage wählen kann. Der Restbuchwert bzw. Erlös und Verlust sollte automatisch erstellt und in der GuV ausgewiesen werden.
    Stand jetzt muss der Steuerberater das am Jahresende umbuchen...

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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